Im Jahr 2023 steht der ILE „Holledauer Tor“ wieder das Regionalbudget zur Verfügung. Das Regionalbudget wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern und der ILE gefördert und richtet sich an Kleinprojekteträger, die eine gute Idee haben wie Sie die Region „Holledauer Tor“ ein Stückchen lebens- und liebenswerter machen können. Die maximale Gesamtfördersumme beträgt 100.000 €. Damit können Projekte mit Nettokosten zwischen 500 – 20.000 € mit 80% des Nettopreises, maximal jedoch mit 10.000 € je Projekt, gefördert werden.
Die erste Auswahlphase für das Jahr 2023 war vom 4.10.2022 – 11.11.2022. Dabei konnten 19 Projekte ausgewählt werden.
Da noch Restfördermittel forhanden sind, findet eine neue Auswahlphase vom 15. - 22. März statt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der geringen Restmittel eventuell nicht mehr alle eingereichten Projekte gefördert werden können, beziehunsweise, dass die Projekte nur noch mit einem geringeren Fördersatz (weniger als 80 % vom Netto) gefördert werden können.
Egal ob als Privatperson, Verein, Schule, Kindergarten oder sonstige Träger – Sie sind herzlich dazu eingeladen sich daran zu beteiligen!
„Jeder Verein sollte das ILE Regionalbudget nutzen. Was ihr dazu braucht ist ganz einfach: Eine gute Idee, zwei Stunden für den Projektantrag und drei Stunden für den Abschlussbericht, fertig. Wir konnten mit dem Regionalbudget bisher Projekte von Bierzeltgarnituren über einen Kühlanhänger, ein vollwertiges Open Air Kino bis hin zu einer Blaskapelle umsetzen. Bewerbt euch, es lohnt sich.“ - Michael Wensauer, für den Hallertauer Volkstrachtenverein und die Kolpingsfamilie Pfeffenhausen.
Sie möchten mehr über das Förderprogramm des Regionalbudgets erfahren?
Alle wichtigen Informationen finden Sie im Förderaufruf 2023.
Sie möchten eine Förderung für ihr Projekt beantragen?
Den Förderantrag zum zweiten Aufruf 2023 finden Sie hier.
Sie möchten wissen welche Projekte bereits gefördert werden konnten?
Eine Übersicht über alle in den Jahren 2022, 2021 (hier)und 2020 (hier) und geförderten Projekte haben wir für Sie zusammengestellt.
Sie möchten sich noch mehr rund um das Regionalbudgets informieren?
Das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung finden Sie hier.
Falls Sie als Unternehmer ein Kleinprojekt einreichen müssen Sie zusätzlich noch die De-Minimis Bescheinigung ausfüllen, die Sie hier herunterladen können. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Regionalbudget finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Kleinprojekteträgern, die mit ihrem Einsatz dazu beitragen die ILE-Region noch ein Stückchen lebens- und liebenswerter zu machen!
Wichtiger Hinweis für Kleinprojekteträger 2022:
Ihr Projekt muss bis zum 20.9.2022 abgeschlossen werden. Rechnungen und Zahlungen, die nach diesem Datum ausgestellt oder beglichen worden sind können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Durchführungsnachweis müssen bis zum 1.10.2022 bei der verantwortlichen Stelle der ILE einreichen.
Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.